Covid-19

Es gelten die Covid-19 Schutzmassnahmen des BAG sowie die Schutzkonzepte vom Verband Hallen- und Freibäder und des Gastgewerbes. Bitte halten Sie diese ein. Mindestabstand zu den anderen Gästen 1,5 Meter.

 Es stehen Händedesinfektionsmittel in den Hallenbad Bereichen bereit. Der Einlass ist auf 300 Personen ins Hallenbad und 25 Personen ins Wellness beschränkt.

Schutzkonzept VHF

Ab Donnerstag 27. August 20 gelten Obligatorische Kontaktdatenerfassung in Gastronomiebetrieben. Bitte geben Sie in unserem Bistro an der Kasse ihre Kontaktdaten an. Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen genügt die Erfassung der Kontaktdaten einer Person.

 Schutzkonzept Gastgewerbe